Senioren- und Jobcenter Umzüge bei RW-Umzüge aus Herne

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Seniorenumzüge:

Anmerkung:  Nutzen Sie die Leistungen der Pflegekasse:

Mit einem anerkannten Pflegegrad und einer sog. Wohnumfeld-Verbesserung (Umzug in eine pflegegerechte Wohnung) beteiligen sich Krankenkassen an den Umzugskosten. Der maximale Zuschuss beträgt 4.180,00 Euro.

Wir kümmern uns nach erbrachter Leistung um die Abrechnung mit der Krankenkasse. 

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Umzug im Alter: Wir kümmern uns um alles!

Ein Umzug (z.B. in eine seniorengerechte Wohnung) im fortgeschrittenen Alter ist oftmals mit Emotionen, Erinnerungen und Stress verbunden.

Wir, das Team von RW-Umzüge, geben Ihnen die Zeit, die Sie benötigen und bringen - sowohl bei der Besichtigung als auch am Umzugstag selbst - viel Feingefühl mit. Bei einem persönlichen vor-Ort-Termin besprechen wir in Ruhe – und unter Berücksichtigung individueller Wünsche & Vorstellungen - den Ablauf Ihres Umzuges und versuchen Ihnen mögliche Unsicherheiten und Ängste zu nehmen.

Zu unseren Leistungen zählen unter anderem:

Wir liefern Ihnen Umzugskartons (auf Wunsch auch Gläserkartons und Kleiderboxen) und Verpackungspapier rechtzeitig, damit Sie genug Zeit zum Packen haben.

Falls gewünscht, helfen unsere Mitarbeiter beim Sortieren, Ausmisten oder Verpacken Ihrer Gegenstände (Ein- & Auspackservice).

Vollumfänglicher Service für Ihre Umzüge!

Zudem bieten wir den Abbau, Aufbau und ggf. Umbau von Möbeln und Küchen an.

Auch das Ab- und Anbringen von Bildern, Gardinenstangen, Deckenlampen, etc. übernehmen unsere Monteure auf Wunsch gerne für Sie.

Sie verkleinern sich? Über die Jahre (oder sogar Jahrzehnte) sammelt sich oftmals ein umfangreicher Hausstand an. Wir kümmern uns neben dem Umzug auch um Entrümplungen bzw. Räumungen: Die fachgerechte Entsorgung von nicht mehr benötigten Möbeln/Gegenständen übernehmen wir gerne für Sie.

Müssen Bodenbeläge, Tapeten und/oder Wandverkleidungen in der alten Wohnung entfernt werden? Sollen (Bohr-)Löcher zugespachtelt werden? Soll die Wohnung im Anschluss besenrein übergeben werden? Gerne erledigen wir auch diese Aufgaben für Sie.

Jobcenterumzüge

Beziehen Sie Leistungen vom Jobcenter oder dem Sozialamt?

Um finanzielle Unterstützung für den Umzug vom Jobcenter oder Sozialamt zu erhalten, muss im Vorfeld ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Es ist wichtig, dass der Antrag vor dem Umzug eingereicht wird, da das Jobcenter nur dann die Umzugskosten übernimmt, wenn es die Notwendigkeit des Umzuges anerkennt.

Sobald Ihnen die schriftliche Bestätigung vom Amt vorliegt, dass Sie umziehen dürfen, können wir die nächsten Schritte gemeinsam planen:

Das Amt fordert in der Regel 3 Kostenvoranschläge von verschiedenen Umzugsunternehmen an. Das Jobcenter wählt den günstigsten Anbieter aus.

Schützen Sie Ihr Budget: Wählen Sie Festpreis-Angebote!

Bitte beachten Sie jedoch, dass „günstig“ nicht immer gleichbedeutend mit „gut“ ist. Den meisten Firmen ist bekannt, dass der günstigste Anbieter ausgewählt wird.

Sie sollten bei den vorliegenden Kostenvoranschlägen immer darauf achten, dass es sich bei dem Angebot um einen sog. „Festpreis“ handelt, da sich der Preis andernfalls – ohne Festpreis - im Nachhinein noch erhöhen kann. Die Differenz zu dem vom Jobcenter oder Sozialamt genehmigten Umzugspreis im eingereichten bzw. bewilligten Kostenvoranschlag müssen Sie im schlimmsten Fall aus eigener Tasche zahlen.

Es ist also empfehlenswert, sich nicht vom günstigen Angebot verlocken zu lassen und auf eine Firma mit einer Festpreis-Garantie zurückzugreifen.

Melden Sie sich gerne bei uns! Wir beraten Sie gerne.

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